
Die „kleine Patientenverfügung“ in Geldbörsengröße ist ebenso einfach wie genial! Mit dem vom Berliner Gesundheitssenator und auch der Gewerkschaft der Polizei empfohlenen Partner-Pass können sich volljährige Personen im Notfall bei Geschäften des täglichen Lebens oder auch bei längerer Abwesenheit unbürokratisch und schnell helfen. Auch das jederzeitige Besuchsrecht im Krankenhaus und ärztliche Informationen kann man damit erhalten. (Aufhebung der Ärztlichen Schweigepflicht).
Auch für Ehepaare wichtig und notwendig!
Was kaum bekannt ist: Laut BGB gilt die Schweigepflicht für Ärzte und Krankenhauspersonal generell auch bei Ehepaaren, wenn keine schriftliche Aufhebung derselben vorhanden ist.
So einfach funktioniert der Partner-Pass: Jeder der beiden Partner füllt einen Pass aus. Mit der gegenseitigen Unterschrift sowie Personalausweisnummern und einem gemeinsamen Passfoto beider Personen (muss nicht biometrisch sein und kann somit mit dem Handy erstellt werden) ist der Partner-Pass zehn Jahre gültig. Der Partner-Pass benötigt keine weitere Beglaubigung und kann jederzeit auch einseitig widerrufen werden; wird ein Pass vernichtet, oder gibt diesen nicht aus der Hand, so ist der zweite ebenfalls wertlos.
Weitere Informationen und Möglichkeit zur Bestellung des Partnerpasses gibt es im Internet unter www.partner-pass.de oder Tel.: 0941-71445. Jeder Pass kostet 13,30 Euro inkl. MwSt. zzgl. 2,90 Euro Versand.